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   RG, 23.05.1938 - 3 D 257/38   

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https://dejure.org/1938,487
RG, 23.05.1938 - 3 D 257/38 (https://dejure.org/1938,487)
RG, Entscheidung vom 23.05.1938 - 3 D 257/38 (https://dejure.org/1938,487)
RG, Entscheidung vom 23. Mai 1938 - 3 D 257/38 (https://dejure.org/1938,487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ein Erlaß des RFM., der Befreiung von der erhöhten Biersteuer (Art. V Abs. 1 Ges. v. 15. April 1930) gewährt, ist auch dann wirksam, wenn er durch Täuschung erschlichen worden ist. Der Täuschende macht sich deshalb der Steuerhinterziehung nur in der ersten Begehungsform ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 184
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78

    Steuerhinterziehung bei Vorenthaltung von Zollgut gegenüber der zollamtlichen

    § 370 AO schützt nicht die Steuerhoheit insgesamt, sondern das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen bestimmter einzelner Steuern (BGH, Urteil vom 21. Januar 1964 - 1 StR 455/63 - im Anschluß an RGSt 59, 258, 262; 72, 184, 186; RG JW 1936, 1677 Nr. 16; sowie Hübschmann/Spitaler § 370 AO Rdn. 113).
  • BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Hinterziehung von

    § 396 AbgO schützt nicht die Steuerhoheit insgesamt, sondern das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen der einzelnen Steuern (RGSt 59, 258, 262; 72, 184, 186; RG JW 1936, 1677 Nr. 16 unter Ziffer 2).
  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 1038/51

    Rechtsmittel

    Geschenksendungen den Tatbestand der Zoll- und Steuerhehlerei gefunden, während ein solcher Vorgang nach der ständigen Rechtsprechung als Zoll- und Steuerhinterziehung zu würdigen ist, weil das abgabenpflichtige Gut im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht "zur Ruhe gekommen" war (vgl. zur Zollhinterziehung RGSt 67, 345, 348 f und 356, 358; 69, 193, und zur Verbrauchssteuerhinterziehung RGSt 72, 184, 186; 73, 106 ff).
  • BGH, 06.04.1955 - 3 StR 511/54

    Rechtsmittel

    Schutzgegenstand des § 396 RAbgO ist nämlich nicht das Interesse des Staates am ungeschmälerten Steueraufkommen schlechthin, sondern das öffentliche Interesse am vollständigen und rechtzeitigen Aufkommen in Bezug auf die einzelne Steuerart (RGSt 59, 258 [261]; 72, 184).
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 101/60

    Rechtsmittel

    Um den Fall des Aufeinander-Losgehens zweier zum Raufen Entschlossener (RGSt 72, 184; BGHSt 4, 88 ff) hat es sich nach den Feststellungen nicht gehandelt.
  • BGH, 19.08.1954 - 4 StR 180/54

    Rechtsmittel

    Unter solchen Umständen kann sich aber keiner von ihnen auf den Schutz des § 53 StGB berufen, solange sich ihre Tätigkeit im Rahmen einer Rauferei hielt (RGSt 72, 184; 73, 342), Günter We. auch deshalb nicht, weil er G. einen Kinnhaken versetzte, bevor dieser sich ihm - kampfbereit - voll zugewandt hatte.
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